Schiedsstelle
Schiedsstellen werden als außergerichtliche Institutionen bezeichnet. Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren kann bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch genommen werden. Hintergrund ist die Entlastung der Gerichte sowie die Findung schneller- und einvernehmlicher Lösungen aller Beteiligten.
Falls Sie Hilfe bei zivilrechtlichen Streitigkeiten benötigen, dann richten Sie bitte Ihren formlosen Antrag an:
Stadt Wettin-Löbejün
Schiedsstelle
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Wir werden Ihren Antrag im Anschluss ungeöffnet an die Schiedsperson weiterleiten.