Sitz der Stadt Wettin-Löbejün

Stadt Wettin-Löbejün
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Aktuelle Meldungen

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 07.01.2025 werden in Umsetzung der Grundsteuerreform die aktuellen Bescheide für die Grundsteuer A und B versandt.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Grundsteuerbescheids haben, folgen Sie  bitte dem unten im Artikel angehängten Prüfschema zur Grundsteuer. 

Widersprüche gegen die Höhe der Grundsteuer sind nicht bei der Stadt Wettin-Löbejün einzureichen. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden die Messbetragsbescheide des Finanzamtes, welche durch die Kommunen zwingend zugrunde zu legen sind. In einem solchen Fall müssen Sie sich mit einem Einspruch gegen den Grundlagenbescheid an das Finanzamt wenden.

Ein bereits beim Finanzamt eingelegter Einspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Stadt Wettin-Löbejün. Die Zahlung kann nur ausgesetzt werden, soweit vom Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Daher bitten wir Sie zur Vermeidung etwaiger Säumniszuschläge die Fälligkeiten laut Bescheid zu beachten.

Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist dieser zu prüfen und, falls erforderlich, anzupassen. Die bei einigen Bescheiden beigefügten SEPA-Lastschriftmandate sind ausgefüllt an die Stadt Wettin-Löbejün zurückzusenden, sollten Sie zukünftig den Einzug der Beiträge wünschen.

Bei Erben- und Grundstücksgemeinschaften möchten wir darauf hinweisen, dass die Bescheide gesamtschuldnerisch ergehen. Jeder Miteigentümer erhält einen separaten Bescheid über die Gesamtsumme der Forderung. Die Steuerforderung muss jedoch nur einmal beglichen werden.

Sollten sich weitere Fragen ergeben, kontaktieren Sie uns gerne unter der Mailadresse steuern@mail-wl.de oder per Telefon unter 034603 757 43. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir um etwas Geduld bei der Beantwortung der Anfragen.

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Prüfschema Grundsteuer.pdf
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